Gesundheits- und Arbeitsschutz
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Organisatorische Vorgaben und örtliche Rahmenbedingungen des Schulbetriebes
- Maxime des Handelns ist, die Infektions- und Erkrankungsrisiken nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für das pädagogische Personal an den Schulen so gering wie möglich zu halten.
- Erforderlich sind Festlegungen eines Abstandsgebots zwischen Schülern und Lehrkräften oder Unterrichts in Etappen
Grundsätze bei der Auswahl von Lehrerinnen und Lehrern als Aufsichtspersonen:
Aus gegebenem Anlass trifft die Schulleitungen die Verpflichtung, auch im Rahmen der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen und Durchführung der Abschlussprüfungen bei der konkreten Personaleinsatzplanung auf Beschäftigte mit Vorerkrankungen als Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf Rücksicht zu nehmen.
Unter Zugrundelegung einer arbeitsmedizinischen Bewertung der Beschäftigungsbedingungen am Arbeitsplatz „Schule" und der aktuellen Risikoabschätzung des Robert Koch-Instituts - in jedem Fall folgende Beschäftigte zur Risikogruppe:
- Personen mit einer Risikoerkrankung aus der Gruppe der chronischen Lungenerkrankung mit dauerhafter medikamentösen Behandlung oder einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison
- Personen mit mindestens zwei Risikoerkrankungen wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen (inkl. Bluthochdruck), Diabetes, Leber-, Nieren-sowie Krebserkrankungen
- Personen, die 60 Jahre und älter sind
Die Vorlage eines (haus-)ärztlichen Attests über die Zugehörigkeit zu einer der beiden erstgenannten Risikogruppen ist dabei nicht erforderlich.
Die einseitige Heranziehung der vorerwähnten Personengruppen zur Erledigung von Betreuungs-und Aufsichtsaufgaben in der Schule ist ausgeschlossen. Ein entsprechendes Tätigwerden ist nur nach vorheriger Rücksprache und auf freiwilliger Basis möglich.