Schulbetrieb - PVS 2023

Philologenverband Sachsen e.V.
Berufsverband für Gymnasiallehrer
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Schulbetrieb

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Bildung hat oberste Priorität: Schulen und Kindertagesbetreuung bleiben weiterhin offen.
Der Schulbetrieb muss aber auch bei diesen hohen Infektionszahlen so sicher wie möglich organisiert sein. Dank der Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen sind in den Schulen sehr hohe Hygiene- und Schutzstandards etabliert. Darüber hinaus wird mit folgenden Maßnahmen dem notwendigen Infektionsschutz und den Interessen aller an Schule Beteiligten Rechnung getragen:

  • Die Schulbesuchspflicht ist erneut ab dem 22. November 2021 ausgesetzt. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und durch den Infektionsschutz begründet werden. Damit ist eine tageweise Abmeldung ausgeschlossen. Wer sich von der Präsenzbeschulung abmeldet, lernt zu Hause. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine Beschulung durch Lehrkräfte, dies wird ausdrücklich in der Schul- und Kita-Coronaverordnung festgelegt. Angesichts der enormen Anstrengungen unserer Schulen, den Präsenzunterricht trotz der pandemiebedingten Belastungen abzusichern, ist parallele häusliche Beschulung nicht zu gewährleisten. Das werden wir in der Öffentlichkeit auch deutlich kommunizieren. Schülerinnen und Schüler, die nicht den Unterricht an der Schule besuchen, können in der Regel auch keine Leistungsbewertung in diesem Zeitraum erhalten.
  • Die Anzahl der Testungen wird auf drei Mal wöchentlich erhöht. Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass wir auch für Geimpfte und Genesene das regelmäßige Testen empfehlen. Ausreichende Testkits stehen zur Verfügung. Bitte werben Sie in diesem Personenkreis für eine Testung.
  • Auch für Eltern und schulfremde Personen gilt nunmehr, dass der Zutritt nur mit einer medizinischen Maske und für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen nur mit einem aktuellen Testnachweis gestattet ist.
  • Eine medizinische Maske (oder FFP2) ist mit Ausnahme der Förderschulen weiterhin ab der Klasse 5 an den weiterführenden Schulen für die Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht Pflicht.
  • An den Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen, den korrespondierenden Horten sowie Kindertageseinrichtungen sehen wir uns veranlasst, so schnell wie möglich wieder eingeschränkten Regelbetrieb nach dem Konzept der festen Klassen/Gruppen umzusetzen. Uns ist bewusst, dass dieses Umsteuern erneut einen Kraftakt für alle Beteiligten bedeutet und Sie dafür Vorlaufzeit benötigen. Daher ist die kommende Woche noch als Übergangszeit ausgewiesen. Ab 29. November 2021 gilt der eingeschränkte Regelbetrieb verpflichtend entsprechend des Ihnen am 25. August 2021 übermittelten Rahmens (siehe Anlage). Im Unterschied zum vergangenen Schuljahr wird grundsätzlich am Fächerkanon der Stundentafel festgehalten.

Sollte eine Einschränkung von Öffnungszeiten, insbesondere aus personellen Gründen nötig sein, stimmen sich Schule und Hortträger dazu ab. Die Einrichtungen müssen bei der Ausgestaltung des eingeschränkten Regelbetriebes jedoch in jedem Fall sicherstellen, dass für einen eng begrenzten Personenkreis mit einer Beschäftigung in besonders wichtigen lnfrastruktureinrichtungen der volle Betreuungsumfang gewährleistet wird. Hierzu erfolgen gegenwärtig noch Abstimmungen.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass grundsätzlich in festen Lerngruppen unterrichtet wird. Im eingeschränkten Regelbetrieb wird grundsätzlich am Fächerkanon der Stundentafel festgehalten, d. h. es findet keine Fokussierung mehr auf bestimmte Fächer statt. Den knappen zeitlichen Ressourcen wird mit den Lehrplananpassungen Rechnung getragen.
Für die Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebs sollen in der Unterrichtung der Fächer die Möglichkeiten der Flexibilisierung z. B. durch epochales Arbeiten, fachübergreifendes, fächerverbindendes oder projektorientiertes Arbeiten, parallel geplante Förderangebote weitgehend genutzt werden, um die Situation vor Ort angemessen zu berücksichtigen.  
Klassen- oder gar schulübergreifende Gruppenbildungen im Unterricht sollen im eingeschränkten Regelbetrieb möglichst vermieden werden.  
Zur Reduzierung bzw. Verhinderung von Gruppendurchmischungen sind schulform- und schulstandortbezogen geeignete, praxisgerechte Maßnahmen zu treffen. Entsprechend den pädagogischen und den örtlichen Gegebenheiten können auch digitale Unterrichtsformate genutzt werden.  
Der Einsatz von externem Personal entsprechend den aktuellen Regelungen kann dazu bei-tragen, in der Betreuung die Gruppenkonstanz der Lerngruppe auch bei Förderangeboten zu sichern.





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