Testungen - PVS 2023

Philologenverband Sachsen e.V.
Berufsverband für Gymnasiallehrer
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Testungen

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Regelungen zum Schulbetrieb ab dem 22. November 2021
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus informierte heute über die Änderung im Schulbetrieb, welche ab Montag, 22.November 2011 greifen wird:

"Angesichts des enormen Anstieges der Infektionszahlen gehen wir ab der kommenden Woche wieder dazu über, dass Schülerinnen und Schüler, schu-
lisches Personal und Hortpersonal dreimal wöchentlich im Abstand von jeweils zwei Tagen durch einen Test nachweisen müssen, dass keine Infektion
mit SARS-CoV-2 besteht. Durch die dreimalige Testung in der Woche erhalten wir einen engmaschigen Überblick über das Infektionsgeschehen an jeder ein-
zelnen Schule und können so schnell reagieren, um eine Ausbreitung vor Ort zu verhindern. Auch wenn für vollständig Geimpfte und Genesene keine Test-
pflicht besteht, wird die Testung auch für Geimpfte/Genesene ausdrücklich empfohlen und sind entsprechende Kapazitäten vorhanden.
Diese Regelung gilt nun auch für Elternabende, Elterngespräche und Gremien der Elternmitwirkung sowie für den Zutritt von Personen außerhalb von Unter-
richts- und Betreuungszeiten.
Unabhängig davon empfiehlt es sich, in der Kommunikation mit Eltern das Ausweichen auf digitale Formate zu prüfen."






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