Besoldung amtsangemessen?

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Besoldung amtsangemessen?

PVS 2024
Veröffentlicht von PVS in News · 12 Dezember 2022
Widerspruch zur amtsangemessenen Besoldung
Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten, deren Entgelt durch Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber verhandelt wird, regelt die Besoldung von Beamten der Dienstherr auf der Grundlage, dass Beamte amtsangemessen zu alimentieren sind. Diese wenig klare Formulierung führt immer wieder dazu, dass Gerichte auf dem Klageweg zu Klärung bemüht werden. Inzwischen hat selbst das Bundesverfassungsgericht hierzu ein Urteil gefällt, und dennoch konnte die Problematik nicht abschließend geklärt werden. Hierbei tritt unsere Dachgewerkschaft Deutscher Beamtenbund und Tarifunion (dbb) für uns als Mitgliedsgewerkschaft ein.
Nach aktuellem Stand muss die amtsangemessene Alimentation bei mindestens 115 % der Grundsicherung liegen. Bei Gymnasiallehrerinnen und -lehrern besteht bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern die Möglichkeit, dass dieser Alimentierungsgrundsatz verletzt ist. Um ihre Ansprüche zu wahren, können diese ihrer Besoldung für das Jahr 2022 widersprechen. Auch alle anderen Beamtinnen und Beamten können in Hinblick darauf, dass die abschließende Rechtsprechung nicht vorhersehbar ist, Widerspruch einlegen.  

Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie hier -->

Wir unterstützen Sie mit dem entsprechenden Musterformular, das Sie per Mail bei der Geschäftsstelle (info@phv-sachsen.de) anfordern können.
Die Zurverfügungstellung des Musterformulars erfolgt ohne Rechtsverbindlichkeit und es erhebt keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit.
Bitte beachten Sie, dass der dbb aufgrund des Massecharakters des Gesamtverfahrens aus Kapazitätsgründen faktisch für diesen Sachverhalt keinen Individualrechtsschutz gewähren kann. Das gilt für Antrags- sowie für eventuelle Klageverfahren. Somit liegt hier das Prozess- bzw. Prozesskostenrisiko bei den Antragstellern/Klägern selbst.  
Die Gerichte gehen in der Regel von einem Standardstreitwert von 5.000 EUR aus, der reine Gerichtsgebühren von rund 450 EUR bedingt. Eventuelle Zusatzkosten und/oder Rechtsanwaltskosten sind exklusive. Die Gebühren werden mit Klageerhebung fällig.


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