ÖPR- Schulungen
Sehr geehrte Personalräte,
der Philologenverband Sachsen e.V. unterstützt Sie in bewährter Form bei der
Personalratstätigkeit und führt auch im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2023/2024
Schulungen nach §47 Abs. 1 SächsPersVG für örtliche Personalräte durch.
In den Frühjahrsschulungen werden Ihnen Kenntnisse zu folgenden Themen vermittelt:
1. Beteiligung des Personalrates bei Dienstpflichtverletzungen sowie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Welche disziplinarischen Maßnahmen sind bei Tarifbeschäftigten/ Beamten möglich?
- Wer führt diese in welcher Form durch?
- Was ist bei einer Probezeitkündigung zu beachten? Wodurch unterscheidet sie sich von einem Aufhebungsvertrag?
2. Grundlagen des Beamtenrechts
- Auffrischung und aktuelle Rechtslage
3. Aktuelles
Zur Anmeldung füllen Sie bitte das „Formular zur Teilnahme an Schulungen für Personalratsmitglieder“ (Formular Personalräteschulung 2023 PVS.pdf) aus und melden sich bis spätestens 10 Tage vor Schulung direkt beim Philologenverband (info@phv-sachsen.de) an.
Nach §47 Abs.1 SächsPersVG haben Sie Anspruch auf Freistellung und Fahrtkostenerstattung.
Den Teilnehmern werden entsprechende Schulungsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Für die Schulungsveranstaltung entsteht ein finanzieller Aufwand von 50,00 € je Teilnehmer, der nach §45 Abs. 1 SächsPersVG von der Dienststelle zu tragen ist.
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