Teilzeit

Philologenverband Sachsen e.V.
Berufsverband für Gymnasiallehrer
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Teilzeit

PVS 2023
Veröffentlicht von PVS in News · 24 März 2023
Teilzeit nicht Ursache für Unterrichtsausfall
Der Philologenverband Sachsen fordert das Kultusministerium auf, die Verunglimpfung von in Teilzeit arbeitenden Lehrkräften zu unterlassen!

Die Ursache für den eklatanten Lehrermangel liegt nicht im reduzierten Beschäftigungsumfang von Lehrerinnen und Lehrern, sondern in der verfehlten Personalpolitik der vergangenen Jahrzehnte.
Hinweise zum Versetzungs- und Abordnungsverfahren und Änderungen des
Beschäftigungsumfanges für das Schuljahr 2023/24 bis zum 27.01.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 11.01.2023 wurden wir und Sie über das Schulportal informiert, dass ab jetzt die
Möglichkeit besteht, die benannten Anträge digital über das Schulportal zu stellen. Die
Papierform soll weiterhin über den Dienstweg möglich sein. Weiteres ist im Anschreiben für
die Lehrkräfte nachzulesen, sollte dies Ihnen nicht zur Verfügung stehen, finden Sie dieses
unten stehend.
Die Kurzfristigkeit, mit der die Informationen an uns Lehrer bei diesem alljährlichen Termin
geht, kritisieren wir. Weiterhin ist laut Dienstvereinbarung mit dem LHPR die Nutzung des
Schulportals für Lehrer bisher nur zum Empfang von Informationen verpflichtend (siehe §7,
Dienstvereinbarung). Die rechtzeitige Einbindung der Personalräte ist zukünftig
dringend angezeigt.
Die rechtlichen Regelungen zur Teilzeit findet man für Angestellte im TVL §11 (Kind
unter 18/nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen der
tatsächlich betreut […] wird). Für Beamte ist dies im §98 des Sächsischen Beamtengesetzes
(SächsBG, REVOSax Landesrecht Sachsen - SächsBG) gleichlautend geregelt (hier aber
mindestens 50% TZ). Wer keinen rechtlichen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung hat, kann
den Antrag natürlich dennoch stellen. Die Personalräte des Philologenverbandes Sachsen
stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Gleiches gilt bei Versetzungs- und
Abordnungsanträgen, sprechen Sie uns gern (vor) Antragstellung an!

Wenn Sie eine Beteiligung der Bezirkspersonalräte in Ihrem Verfahren wünschen, müssen
Sie dies formlos am Ende Ihrer Begründung oder bei Bemerkungen formulieren. (z.B.: “Ich
wünsche in dieser Angelegenheit die Beteiligung des Lehrerbezirkspersonalrats.”) Dies liegt
daran, dass laut §80 des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes diese Angelegenheiten in
der eingeschränkten Mitbestimmung der Personalräte sind. Wenn Sie möchten, dass Ihr
Antrag uns direkt vorliegt, bitten wir Sie, diesen per Email an den LBPR Ihrer Region
zusätzlich in Kopie zuzusenden.


In diesem Zusammenhang sei noch einmal auf die per Dienstvereinbarung bestehende Verpflichtung der Lehrkräfte,
das Schulportal regelmäßig zu nutzen, hingewiesen.


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