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Vernetzung der ÖPRs und rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Philologenverband Sachsen e.V.
Berufsverband für Gymnasiallehrer
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Vernetzung der ÖPRs und rechtliche Handlungsmöglichkeiten

PVS 2025
Donnerstag 26 Jun 2025 · Lesezeit 3:45

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Maßnahmenpaket des SMK stellt in Inhalt und zeitlicher Umsetzung einen nie dagewesenen Affront gegen die Lehrkräfte, insbesondere an den sächsischen Gymnasien, dar! Seit der ersten Veröffentlichung dieser Maßnahmen, die besonders für die Lehrerinnen und Lehrer an den sächsischen Gymnasien eine zusätzliche Arbeitsbelastung mit sich bringen, engagiert sich der Philologenverband Sachsen in der Öffentlichkeit und in Hintergrundgesprächen mit den politischen Verantwortlichen für deutliche Korrekturen am Maßnahmenpaket.
Aktuell ergeben sich durch die Kommunikation mit unseren Mitgliedern zwei besonders wichtige Handlungsfelder: Eine bessere Vernetzung der Personalräte der sächsischen Gymnasien und eine wirksame Klage gegen die verdeckte Arbeitszeiterhöhung für gymnasiale Lehrkräfte.

Wir als gewerkschaftliche Vertretung des Gymnasiums unterstützen Sie dabei:

1. Bessere Vernetzung der Örtlichen Personalräte
In unserem letzten Landesvorstand haben wir die Ergebnisse unserer digitalen ÖPRKonferenz vom 10. Juni 2025 ausgewertet. Dabei wurde deutlich, dass sich die Örtlichen Personalräte an den sächsischen Gymnasien eine effektivere Vernetzung wünschen.
Die bisherige Kommunikation über E-Mail hat sich als unzureichend erwiesen und ermöglicht nicht den schnellen und direkten Austausch, den Sie sich wünschen.

2. Rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen das Maßnahmenpaket
Angesichts des beschlossenen Maßnahmenpakets der Staatsregierung möchten wir Sie über wichtige rechtliche Entwicklungen informieren. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat am 9. Juni 2015 in mehreren wegweisenden Urteilen (Az.: 5 KN 148/14, 5 KN 164/14 u.a.) entschieden, dass eine Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte nur dann rechtmäßig ist, wenn gleichzeitig anderweitig Aufgaben reduziert werden. Ohne diese Reduzierung verstößt sie gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn!

Die Kernaussagen der Urteile

Das Gericht stellte fest, dass der Dienstherr nachweisen muss, dass Lehrkräfte trotz gestiegener Unterrichtsverpflichtung nicht mehr als andere Beamte arbeiten müssen. Eine Erhöhung der Pflichtstunden bedarf angesichts der Fürsorgepflicht des Dienstherrn einer besonderen Begründung. Die Richter kritisierten, dass das Land keine verlässlichen Daten über die tatsächliche Arbeitszeit der Lehrkräfte gewonnen hatte, bevor die Verordnung erlassen wurde. Das Gericht betonte, dass Arbeitszeitermittlungen durch Selbstaufzeichnung ein durchaus geeignetes Instrument seien. Schon aus dieser Urteilsbegründung ergibt sich für uns ein völliges Unverständnis, dass die Ergebnisse der Arbeitszeitstudie des SMK nicht abgewartet wurden.

Betroffene Kollegengruppen

Folgende Kolleginnen und Kollegen sind von einer verdeckten Arbeitszeiterhöhung durch das sächsische Maßnahmenpaket besonders betroffen:
  • Hauptausbildungsleiterinnen und Hauptausbildungsleiter (HALs)
  • Fachausbildungsleiterinnen und Fachausbildungsleiter (FALs)
  • Von der K6/K9-Streichung Betroffene (Lehrkräfte in der gymnasialen Oberstufe)
  • Von der Streichung schulbezogener Anrechnungsstunden Betroffene
  • Fachberatende Lehrkräfte

Rechtsbeistand durch den PVS
Der Philologenverband Sachsen bietet seinen Mitgliedern umfassenden Rechtsschutz in Angelegenheiten, die das Dienstverhältnis betreffen. Wir ermutigen alle betroffenen PVS-Mitglieder, die von einer verdeckten Arbeitszeiterhöhung betroffen sind, eine Klagemöglichkeit in Erwägung zu ziehen.

Wenn Sie betroffen sind und PVS-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Ihren Fall im Rahmen unseres Rechtsschutzes begleiten können.

Kontakt für Rechtsberatung:
E-Mail: info@phv-sachsen.de Telefon: 0351 - 80 25 247

Fazit

Die kommenden Herausforderungen können wir nur gemeinsam meistern. Eine bessere Vernetzung über die DPhV-App - entsprechend Ihrem eigenen Wunsch - und das Wissen um unsere rechtlichen Möglichkeiten sind wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Interessenvertretung.

Die DPhV Netzwerk App
als Unterstützungssystem Der Philologenverband Sachsen möchte Ihrem Wunsch nach besserer Vernetzung entsprechen und bietet Ihnen hierfür ein Unterstützungssystem außerhalb der übli chen Kanäle wie LernSax und Schulportal an. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der DPhV Netzwerk App. Diese App richtet sich zwar grundsätzlich an Mitglieder des Philologenverbandes, jedoch stellen wir als PVS dieses Kommunikationssystem in der aktuellen Situation  auch für die Vernetzung der Örtlichen Personalräte zur Verfügung. Die App bietet folgende Vorteile:
  • Direkte Kommunikation zwischen allen ÖPRs in Sachsen
  • Sicherer Datenschutz und verschlüsselte Übertragung
  • Zentrale Informationsverteilung zu aktuellen bildungspolitischen Ent wicklungen
  • Erfahrungsaustausch zwischen den Personalräten verschiedener Schulen
  • Unabhängiges System außerhalb der staatlichen Plattformen LernSax und Schulportal

Die App ist kostenlos verfügbar:


Gastzugänge für Nicht-Mitglieder: Um eine möglichst breite Vernetzung zu ermöglichen, werden wir zum Beginn des Schuljahrs 2025/26 Gastzugänge für die App einrichten, sodass auch Kollegen, die nicht Mitglied im PVS sind, an diesem wichtigen Austausch teilnehmen können.

Wir bitten Sie, diese Informationen in Ihren Schulen zu verbreiten und die Kolleginnen und Kollegen über diese Möglichkeiten zu informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Markus Gretzschel
Beisitzer im Geschäftsführenden Vorstand
Philologenverband Sachsen e.V.


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