Hinweise zur Verbeamtung - PVS 2023

Philologenverband Sachsen e.V.
Berufsverband für Gymnasiallehrer
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Hinweise zur Verbeamtung

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Viele junge Mitglieder haben einen Antrag auf Verbeamtung gestellt und arbeiten aktuell in Teilzeit.

Mit der Verbeamtung ist die Teilzeitbeschäftigung gemäß den beamtenrechtlichen Bestimmungen neu zu beantragen (vgl. §§ 97 und 98 SächsBG).
Seit dem 26.10.2018 ist es nun möglich, diesen Antrag auch zu stellen.

Die Bewilligung der Teilzeitbeschäftigung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen zunächst befristet bis Schuljahresende (31. Juli 2019) erfolgen; im Zusammenhang mit der Verbeamtung ist eine Absenkung des Beschäftigungsumfanges grundsätzlich nicht vorgesehen.

Für das Schuljahr 2019/2020 ist die Teilzeitbeschäftigung sodann erneut bei Ihrer personalführenden Stelle schriftlich zu beantragen.

Dazu wurde allen, die den Antrag auf Verbeamtung im Schulportal gestellt haben, eine Mail auf diesem Weg zugesandt, verbunden mit dem Hinweis, dass Sie das elektronische Formular bis zum  5. November 2018 bearbeiten müssen. Es sollten bitte auch die ins Schulportal schauen, die den Antrag auf Verbeamtung per Post gestellt haben. Mir liegen noch keine Erkenntnisse vor, ob dieser Personenkreis auf dem Postweg informiert wurde. Sicher ist eben sicher.

Auch für das Mitglied, das bereits einen schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail gestellt hat, ist die Bearbeitung dieses trotzdem Formulars im Schulportal notwendig!





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