Neues zu E13+
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Neuigkeiten zur Umsetzung der Stellenzulage E13+
„A 13 plus Amtszulage“ im Sächsischen Besoldungsgesetz und deren Auswirkungen auf die Tarifbeschäftigten im Landesschuldienst:
Bislang wurden die Zahlungen „unter Vorbehalt“ vorgenommen.
Die Vorbehalte werden nach Abstimmung mit dem Landesamt für
Steuern und Finanzen (LSF) mit der Entgeltabrechnung Februar entfallen.
Lediglich in Einzelfällen werden in den Bezügemitteilungen des LSF noch
entsprechende Vorbehalte bestehen bleiben. Nach Klärung noch offener
Detailfragen zur fristgerechten Ausübung des arbeitnehmerseitigen Antragsrechts
sollen auch diese in den Folgewochen aufgehoben werden. Diese Einzelfälle
werden zwischen dem LaSuB und dem LSF direkt geklärt.
Abgeschlossen wird das Verfahren mit der Versendung von
behördlichen Änderungsmitteilungen an die Empfänger der monatlichen Entgeltgruppenzulagen.
Diese beinhalten neben der Angabe der veränderten Eingruppierung als
tarifbeschäftigte Lehrkraft eine Aufstellung der tarifvertraglichen Grundlagen
der Zulagenzahlung.