Rechtliches
Mitgliederservice
Amtshaftung
Alle Mitglieder des PVS sind für den Fall des Rückgriffs wegen grober Fahrlässigkeit durch den Dienstherren bei Amts- und Dienstpflichtverletzung versichert.
Diensthaftung
Alle Mitglieder des PVS sind im Rahmen der Diensthaftung auch gegen den Verlust von Dienstschlüsseln versichert. In diesem Fall werden Schäden bis zu einer Höhe von 50.000 € ersetzt.
Privathaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung des PVS beinhaltet neben der Amts- auch eine Privathaftpflichtversicherung. Diese deckt für alle Verbandsmitglieder und deren Familienangehörige Schäden bis zu einer Höhe von 20.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden.
Rechtsschutz
..wird durch den Philologenverband Sachsen (PVS) erteilt, wenn es sich um Rechtsfragen oder Sachverhalte handelt, die das Dienstverhältnis unmittelbar betreffen oder sich aus dem Dienstverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben. Die Rechtsberatung ist grundsätzlich kostenfrei. Kein Rechtsschutz wird bei Sachverhalten die sich aus einer Mitarbeit für das ehemalige MfS oder deren Folgeorganisationen ergeben, sowie bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit übernommen.
-------------------------------------------------------------------------------
Abgeltung von Mehrarbeitsunterricht
Verbunden mit dem Hinweis auf das Informationsblatt des LHPR
vom 16. Juni 2022 erläutern SMK-Vertreter unter Verweis auf die ständige
Rechtsprechung der Arbeits- und Verwaltungsgerichte (z.B. Beschluss des VGH Baden-Württemberg
vom 28. Januar 2020, Az. 4 S 2891/19) nochmals die allgemeinen Grundsätze für
die Erteilung und finanzielle Abgeltung von Mehrarbeitsstunden im
Landesschuldienst. Sie stellten in diesem Zusammenhang u.a. klar, dass
vergütungspflichtige Mehrarbeit grundsätzlich nur dann vorliegt, wenn eine
Lehrkraft über ihre regulären Pflichtstunden hinaus tatsächlich
Unterrichtsstunden erteilt. Arbeitnehmerseitigen Forderungen nach einer
zusätzlichen Vergütung und Ausweitung der bisherigen MAU Abgeltungspraxis auf
z.B. Erstellung und Korrektur von Prüfungsarbeiten, Teilnahme an
außerschulischen Veranstaltungen, Mitarbeit in schulischen Gremien ist deshalb
weiterhin eine Absage zu erteilen.
Aufgrund einer Zusage der Dienststellenleitung gegenüber dem
LHPR anlässlich der Beratungen über die Verwaltungsvorschrift des SMK über die
Erteilung von Mehrarbeitsstunden an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen
im Jahre 2017 gilt lediglich für die Aufsichtsführung bei schriftlichen
Abschlussprüfungen eine Ausnahme Danach ist die Prüfungsaufsicht bei Ausbleiben
der Möglichkeit eines Freizeitausgleichs durch ausfallende Unterrichtsstunden
innerhalb desselben Kalendermonats- wie vom LHPR in o.g. Schreiben dargelegt-
zu vergüten. […]